Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 17/09

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14, AO § 163, AO § 176, AO § 5, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c

Besteuerung von Schönheitsoperationen

Leitsatz

Die Festsetzung einer Steuer ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft. Die Besteuerung von Schönheitsoperationen widerspricht nicht den Wertungen des § 4 Nr. 14 UStG, wenn die Operationen medizinisch nicht indiziert waren, nicht der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienten und die Kosten hierfür nicht von Sozialversicherungsträgern getragen wurden.
Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann nur in besonders liegenden Fällen in Betracht kommen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen.
Bei einer durch die Rechtsprechung noch nicht geklärten Rechtslage liegt kein Vertrauenstatbestand vor. Ein Vertrauenstatbestand ergibt sich nicht bereits aus einem "Verwaltungsunterlassen". Es reicht deshalb nicht aus, dass die Finanzverwaltung einen bestimmten Sachverhalt über einen längeren Zeitraum bisher nicht als steuerpflichtig aufgegriffen hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 865 Nr. 5
HFR 2011 S. 576 Nr. 5
UR 2011 S. 662 Nr. 17
YAAAD-62792

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank