Zufluss bei Umwandlung eines Teilbetrags einer Abfindung in eine Versorgungszusage
Leitsatz
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, so ist dieser Betrag mangels Zuflusses nicht als Entschädigung (§ 24 Nr. 1a EStG) nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG begünstigt zu besteuern. Darin liegt keine Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern, die durch Zuwendung eines unentziehbaren Anspruchs gegen einen dritten Versicherer versorgt werden. Denn anders als dort muss der Steuerpflichtige erst die ihm im Versorgungsfall zufließenden Versorgungsbezüge versteuern.
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 784 Nr. 5 DB 2011 S. 1144 Nr. 20 GStB 2011 S. 114 Nr. 4 JAAAD-62800