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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 U 2682/09 B

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der erfolgreichen Beschwerde im Beschwerdeverfahren eines Sachverständigen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss ist die Staatskasse Kostenschuldner. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAD-69698

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