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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1229/09

Leitsatz

Leitsatz:

Wird der Antrag auf Erstattung der Mehrkosten für ein über dem Festpreis liegendes digitales Hörgerät erst gestellt, nachdem der Hörgeräteakustiker das Hörgerät angepasst und dem Versicherten den Mehrbetrag in Rechnung gestellt hat, so ist der nach § 13 Abs. 3 SGB V vorgeschriebene Beschaffungsweg nicht eingehalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-69711

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