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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 AL 2120/09

Leitsatz

Leitsatz:

Auch im Falle einer nach dem erfolgten Aufhebung oder Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe ist die Bundesagentur nach § 335 Abs. 1 und 5 SGB III zur Geltendmachung der Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung berechtigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-69725

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