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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 1420/09

Leitsatz

Leitsatz:

Der durch das GKV-WSG ab eingefügte Zusatz in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V mit dem Erfordernis eines dreijährigen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfasst auch Personen mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die vor Beginn ihrer Beschäftigung wegen einer selbstständigen Tätigkeit oder aus anderen Gründen nicht versicherungspflichtig waren. Auch sie sind mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-69756

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