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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 R 5984/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beitragszeit aufgrund der Beschäftigung eines Mitglieds bei einer rumänischen LPG ist im Sinne des § 22 Abs. 3 FRG als nachgewiesen anzusehen, wenn für deren Mitglieder eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-69806

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