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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 B 1076/08 AS

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem in der mündlichen Verhandlung gefassten Ordnungsgeldbeschluss sind die ehrenamtlichen Richter zu beteiligen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
AAAAD-70057

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