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LSG Bayern Urteil v. - L 5 R 715/08

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Promotionsstudium genügt nicht dem so genannten "Studentenprivileg" der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-70119

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