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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 107/08

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Rheopheresebehandlung bei trockener Maculaschädigung zählt auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu den von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-70137

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