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LSG Bayern Urteil v. - L 5 R 952/08

Leitsatz

Leitsatz:

Auch nicht gezahltes Arbeitsentgelt unterliegt der Beitragspflicht, wenn der Arbeitgeber dieses Entgelt auf Grund eines Tarifvertrages oder eines Vertrages schuldet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-70216

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