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LSG Bayern Urteil v. - L 20 R 579/08

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Kostenerstattungsanspruch auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 S. 3 SGB IX kommt offensichtlich nicht in Betracht, wenn der Versicherte die Ausbildung bereits aufgenommen hatte, bevor er überhaupt den Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-70472

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