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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 100/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Versorgung mit dem Mittel "Algonot Plus" bei Multipler Sklerose fällt nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-72658

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