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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 1 AL 91/08

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Anwendung des § 183 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist oder nach welchem Recht sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt richtet. Entscheidend ist vielmehr, ob eine betriebliche Tätigkeit in Deutschland stattgefunden hat, was voraussetzt, dass ein Betrieb als eine Gesamtheit von Personen und Sachen zur Erreichung arbeitstechnischer Zwecke gleichsam als Mittelpunkt des wirtschaftlichen Betätigungsfeldes des Arbeitgebers im Inland organisiert war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
UAAAD-72671

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