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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 B 273/08 AS ER

Leitsatz

Leitsatz:

Die monatlichen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden durch eine für die Finanzierung eines Eigenheims verwendete Eigenheimzulage nicht gemindert. Sie ist als Einkommen nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigen, wenn das Eigentum nicht zum Schonvermögen nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II gehört. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
JAAAD-72721

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