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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 AS 653/09 ER

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 39 SGB II in der seit dem geltenden Fassung entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt über die Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nicht mehr. Dies ergibt sich nunmehr aus dem klargestellten Wortlaut des § 39 Nr. 1 SGB II und der Begründung des Entwurfes eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Änderung des § 39 SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
UAAAD-72979

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