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LSG Sachsen Beschluss v. - L 7 AS 337/10 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Allein die Förderungsfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach zieht die Folge des § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II nach sich. Individuelle Versagensgründe, die im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht. Maßgeblich ist nicht allein, dass eine Hilfebedürftige wegen eines Urlaubssemesters keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hat. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass eine Ausbildung trotz eines Urlaubssemesters weiter betrieben wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
GAAAD-73023

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