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BAG Urteil v. - 10 AZR 362/09

Gesetze: § 1 Abs 2 Abschn VII Nr 12 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn II VTV-Bau, § 5 Abs 4 TVG

Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung - Betrieb des Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärhandwerks

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten, für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Dezember 2006 nach den tarifvertraglichen Regelungen des Sozialkassenverfahrens der Bauwirtschaft Auskunft zu erteilen und im Falle nicht fristgerechter Auskunftserteilung eine Entschädigung iSv. § 61 Abs. 2 ArbGG zu leisten.

Fundstelle(n):
JAAAD-73275

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