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BAG Beschluss v. - 7 ABR 86/09

Gesetze: § 14 Abs 1 TzBfG, § 14 Abs 2 TzBfG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 92 Abs 1 S 1 BetrVG

Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten Einstellung - Mitteilung des Befristungsgrundes

Leitsatz

Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1598 Nr. 25
BB 2011 S. 755 Nr. 12
DB 2011 S. 771 Nr. 13
NJW 2011 S. 8 Nr. 13
DAAAD-73277

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