Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen Verzögerung der Klagezustellung
Leitsatz
Die Zustellung einer Klage ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert (Bestätigung von , BauR 2000, 1225 = ZfBR 2000, 466) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 705 Nr. 12 NJW 2011 S. 1227 Nr. 17 EAAAD-73323