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BGH Beschluss v. - X ZR 111/10

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender infolge des Versehens einer Mitarbeiterin in einer Ausnahmesituation

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAD-73336

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