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BVerwG Urteil v. - 7 A 14/09

Gesetze: § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 74 Abs 2 S 3 VwVfG, § 43 Abs 1 S 2 BImSchG, § 113 Abs 5 VwGO, § 3 Anl 2 BImSchV 16, BImSchV 24, Nr 7.4 TA Lärm

Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Schutz gegen Erschütterungen und sekundären Luftschall

Leitsatz

1. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit der vom Schienenverkehr ausgehenden Erschütterungen ist die Festsetzung einer auf die Beurteilungsschwingstärke nach der DIN 4150 Teil 2 bezogenen Wahrnehmungsschwelle von 25 % beim derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in der Regel nicht zu beanstanden.

2. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit des von oberirdischen Eisenbahnstrecken hervorgerufenen sekundären Luftschalls können die Innenraumpegel der 24. BImSchV herangezogen werden; dabei ist auch der so genannte Schienenbonus zu berücksichtigen.

3. Der Verordnungsgeber ist gehalten, die weitere Rechtfertigung des so genannten Schienenbonus auf der Grundlage der vorliegenden Studien der Lärmwirkungsforschung zu überprüfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 17
CAAAD-73367

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