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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 R 715/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 und Satz 9 SGB VI, die im Zweifel die Mutter bevorzugt, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAD-73418

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