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BSG Urteil v. - B 11 AL 35/09 R

Gesetze: § 158 Abs 1 S 2 SGB 3 vom , § 193 Abs 2 SGB 3 vom , § 103 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG

Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben auf dem einem Familienangehörigen zur Nutzung überlassenen Tagesgeldkonto - Untersuchungsgrundsatz - Beweiswürdigung - Vollbeweis - objektive Beweislast

Tatbestand

Streitig sind die Rücknahme der Bewilligung und die Rückforderung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) und von Unterhaltsgeld (Uhg) für die Zeit vom 23.7.2003 bis 31.5.2004.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:241110UB11AL3509R0

Fundstelle(n):
UAAAD-75665

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