Beteiligung eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern: Bedingter Vorsatz bei Vermittlung von chancenlosen Terminoptionsgeschäften durch einen nur mit dem inländischen Anlagevermittler vertraglich verbundenen Untervermittler
Leitsatz
Ein ausländischer Broker beteiligt sich auch dann bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern, wenn die Vermittlung chancenloser Terminoptionsgeschäfte und die Anweisung der einzelnen Kauf- und Verkaufsorders für den Anleger nicht unmittelbar durch den inländischen Vermittler erfolgen, dem er ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet, sondern mittelbar über einen dem Vermittler - nicht aber dem Broker - vertraglich verbundenen Untervermittler vorgenommen werden .
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2011 S. 770 Nr. 13 DB 2011 S. 15 Nr. 12 DB 2011 S. 2033 Nr. 36 NJW 2011 S. 6 Nr. 14 NJW-RR 2011 S. 1193 Nr. 17 RIW 2011 S. 317 Nr. 5 WM 2011 S. 543 Nr. 12 ZIP 2011 S. 666 Nr. 14 KAAAD-78350