Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Begründung der internationalen Zuständigkeit für eine negative Feststellungsklage des potentiellen Schädigers am Deliktsgerichtsstand - Trägermaterial für Kartenformulare
Leitsatz
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Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahingehend auszulegen, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für eine negative Feststellungsklage eröffnet ist, mit der vom potenziellen Schädiger geltend gemacht wird, dass dem potenziellen Geschädigten aus einem bestimmten Lebenssachverhalt keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung (hier: Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften) zustehen?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2011 S. 15 Nr. 12 NJW 2011 S. 1632 Nr. 22 RIW 2011 S. 564 Nr. 8 ZIP 2011 S. 975 Nr. 20 CAAAD-78357