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BGH Urteil v. - VI ZR 345/09

Gesetze: Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB

Individualisierende Berichterstattung: Zulässigkeit des Bereithalten einer den Namen eines verurteilten Straftäters enthaltenden Kurzmeldung im Internet

Leitsatz

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von Kurzmeldungen zum Abruf im Internet, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird und durch die auf im "Archiv" enthaltene und nur Nutzern mit besonderer Zugangsberechtigung zugängliche Beiträge aufmerksam gemacht wird .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2285 Nr. 31
MAAAD-78358

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