Nachzahlung von Konzessionsabgaben eines kommunalen Versorgungsbetriebs an die Gebietskörperschaft als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Ein Versorgungsbetrieb darf seiner Trägerkörperschaft durch Konzessionszahlungen keine Vermögensvorteile zuwenden, die er unter sonst gleichen Umständen bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte. Zahlt ein kommunaler Versorgungsbetrieb vormals ergebnisbedingt gekürzte Konzessionsabgaben an die Trägerkörperschaft (Gebietskörperschaft) nach, kann darin eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG liegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 850 Nr. 5 GmbHR 2011 S. 603 Nr. 11 StBW 2011 S. 298 Nr. 7 AAAAD-78871