Verluste aufgrund Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners in der Zeit bis zur Einführung der Abgeltungssteuer nicht steuerbar
Leitsatz
Vor Einführung der Abgeltungsteuer entstandene Verluste aus der Veräußerung von Teilschuldverschreibungen aufgrund Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners stellen - soweit sie nicht als Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG zu berücksichtigen sind - nicht steuerbare Verluste auf der Vermögensebene dar. Als Emissionsrendite ist die vom Emittenten bei der Begebung einer Anleihe, d.h. von vornherein zugesagte Rendite zu verstehen, die bis zur Einlösung des Papiers bzw. Endfälligkeit einer Kapitalforderung mit Sicherheit, d.h. mindestens, erzielt werden kann.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 776 Nr. 5 DStZ 2011 S. 304 Nr. 9 KÖSDI 2011 S. 17459 Nr. 6 ZAAAD-78880