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BFH Urteil v. - IX R 26/10

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9

Keine Abfindung für einen Postbeamten bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer ehemaligen Telekom-Tochter bei Wiederaufleben des bloß ruhenden früheren Dienstverhältnisses zur Telekom

Leitsatz

Die Auflösung des Dienstverhältnisses im Sinne des § 3 Nr. 9 EStG verlangt dessen Beendigung. Wechselt der Arbeitgeber, wird eine rein formale Betrachtung der Zielsetzung des § 3 Nr. 9 EStG nicht gerecht. Entscheidend für die steuerrechtliche Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist vielmehr, wie die Beteiligten nach den Umständen des Einzelfalles die Umsetzung des Arbeitnehmers ausgestaltet haben.
Wird das bestehende Dienstverhältnis beim Umsetzen eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine steuerfreie Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (hier: Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses eines von der Deutschen Telekom beurlaubten Postbeamten nach Beendigung von dessen zwischenzeitlichem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Tochterunternehmen der Telekom).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 790 Nr. 5
StBp. 2011 S. 149 Nr. 5
TAAAD-78882

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