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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2567/07

Gesetze: FGO § 69 Abs. 7

Keine Klage gegen Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Aus § 69 Abs. 7 FGO folgt, dass eine gegen die Aufhebung einer Aussetzung der Vollziehung gerichtete Klage unzulässig ist.

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Fundstelle(n):
BAAAD-79471

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