Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 GlüStVtr BY, § 5 Abs 2 GlüStVtr BY
Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer Jackpotausspielung durch staatliche Lotteriegesellschaft; Aufforderung zur Spielteilnahme in Kundenmagazin einer Lottogesellschaft - Spiel mit
Leitsatz
Spiel mit
1. Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt .
2. Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung dar .