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BGH Urteil v. - I ZR 149/08

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 GlüStVtr BY, § 5 Abs 2 GlüStVtr BY

Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer Jackpotausspielung durch staatliche Lotteriegesellschaft; Aufforderung zur Spielteilnahme in Kundenmagazin einer Lottogesellschaft - Spiel mit

Leitsatz

Spiel mit

1. Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt .

2. Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 Abs. 1 GlüStV unzulässige Werbung dar .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAD-79520

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