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BGH Urteil v. - VII ZR 61/10

Gesetze: § 634a BGB vom , § 635 aF BGB, Art 229 § 6 Abs 1 BGBEG

Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten nach Übergangsrecht

Leitsatz

Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F., sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder (im Anschluss an , ) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 7 Nr. 13
NJW 2011 S. 1224 Nr. 17
NJW 2011 S. 6 Nr. 15
JAAAD-79558

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