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BFH Urteil v. - XI R 10/08

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b, UStG § 4 Nr. 12 Buchstabe a, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 2, UStG § 3 Abs. 9a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchstabe b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren Gesellschafter-Geschäftsführern für private Wohnzwecke überlassenen Gebäudes (inhaltsgleich mit )

Leitsatz

1. Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen.
2. Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Anstellungsvertrages gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 860 Nr. 5
SAAAD-79649

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