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BFH Beschluss v. - VI R 63/09

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42d Abs. 3 Satz 4, EStG § 42e

Keine Zurechnung von Kenntnissen einer weisungsbefugten Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO

Leitsatz

Kenntnisse einer weisungsbefugten Oberbehörde über eine dem Veranlagungsfinanzamt bei der Steuerfestsetzung nicht bekannte Tatsache muss sich dieses im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht zurechnen lassen.
Eine auf pflichtwidrigem Unterlassen beruhende Unkenntnis der Oberfinanzdirektion kann nicht über den Grundsatz von Treu und Glauben zu einer Kenntniszurechnung beim Finanzamt führen.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 743 Nr. 5
HAAAD-79657

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