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FG München Urteil v. - 14 K 3962/09

Gesetze: AO § 284 Abs. 1, AO § 284 Abs. 2

Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Unter Beachtung der gesetzlichen Wertung, dass grundsätzlich nur die unter dem psychologischen Druck der Strafbarkeit und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis abgegebene Erklärung nach § 284 Abs. 2 AO der Vollstreckungsbehörde zuverlässige Kenntnisse über die Vermögenslage des Schuldners bieten kann, ist es nicht zu beanstanden, dass das FA die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses angeordnet hat, weil ihm die aktuellen Vermögensverhältnisse des Klägers nicht bekannt waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-79846

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