Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verwaltungsschulden nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit
Leitsatz
Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 1453 Nr. 20 NJW 2011 S. 6 Nr. 18 ZIP 2011 S. 707 Nr. 15 IAAAD-79943