Beiträge zu einer niederländischen Krankenversicherung keine Sonderausgaben
Leitsatz
Beiträge eines in den Niederlanden tätigen Arbeitnehmers zur niederländischen Krankenversicherung sind nicht als Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG 2002 abziehbar, wenn ihre Berücksichtigung im Hinblick auf die für Vorsorgeaufwendungen geltenden Abzugsbeschränkungen (§ 10 Abs. 3 EStG) nicht zu einer Verminderung der festzusetzenden Steuer führen würde. Die Versicherungsbeiträge können auch nicht bei der Bemessung des auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers anzuwendenden Steuersatzes gemäß § 32b EStG berücksichtigt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 773 Nr. 5 EStB 2011 S. 184 Nr. 5 HFR 2011 S. 757 Nr. 7 BAAAD-79993