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BFH Urteil v. - I R 73/09

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3, EStG § 32b Abs. 2 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 2

Beiträge zu einer niederländischen Krankenversicherung keine Sonderausgaben

Leitsatz

Beiträge eines in den Niederlanden tätigen Arbeitnehmers zur niederländischen Krankenversicherung sind nicht als Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG 2002 abziehbar, wenn ihre Berücksichtigung im Hinblick auf die für Vorsorgeaufwendungen geltenden Abzugsbeschränkungen (§ 10 Abs. 3 EStG) nicht zu einer Verminderung der festzusetzenden Steuer führen würde.
Die Versicherungsbeiträge können auch nicht bei der Bemessung des auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers anzuwendenden Steuersatzes gemäß § 32b EStG berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 773 Nr. 5
EStB 2011 S. 184 Nr. 5
HFR 2011 S. 757 Nr. 7
BAAAD-79993

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