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BFH Beschluss v. - III B 98/09

Gesetze: FGO § 56

"Platten-Crash" der Computeranlage kein Wiedereinsetzungsgrund, wenn die Fristversäumnis auch auf einer fehlerhaften Berechnung der Beschwerdebegründungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten beruhen kann

Leitsatz

Ein beim Lesen der Rechtsmittelbelehrung erfolgender Fehler des Prozessbevollmächtigten schließt eine Wiedereinsetzung grundsätzlich aus.
Bei einem "Platten-Chrash" der Computeranlage kann eine Wiedereinsetzung allenfalls dann gewährt werden, wenn dieser ursächlich für die Versäumung der Rechtsmittelfrist war.
Treten EDV-Probleme auf, erfordert eine ordnungsgemäße Büroorganisation, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich die technischen Probleme hierauf nicht auswirken können.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 823 Nr. 5
StBW 2011 S. 455 Nr. 10
ZAAAD-79998

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