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BFH Urteil v. - III R 23/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1

Kein Abzug von Beiträgen eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung

Leitsatz

Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung mindern die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht, wenn das Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Die Einbeziehung der VBL-Pflichtversicherungsbeiträge in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Die VBL-Pflichtversicherung ist eine gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Absicherung. Ihre Leistungen bestehen nach § 25 der VBL-Satzung in der Zahlung von Betriebsrenten (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente). Die VBL-Pflichtversicherung deckt also im Grundsatz dieselben Risiken ab wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 774 Nr. 5
StBW 2011 S. 345 Nr. 8
JAAAD-79999

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