Kein Abzug von Beiträgen eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung
Leitsatz
Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung mindern die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht, wenn das Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Die Einbeziehung der VBL-Pflichtversicherungsbeiträge in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die VBL-Pflichtversicherung ist eine gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Absicherung. Ihre Leistungen bestehen nach § 25 der VBL-Satzung in der Zahlung von Betriebsrenten (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente). Die VBL-Pflichtversicherung deckt also im Grundsatz dieselben Risiken ab wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 774 Nr. 5 StBW 2011 S. 345 Nr. 8 JAAAD-79999