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BMF - IV D 2 -S 7500/0: 003

Umsatzsteuerliche Praxisfragen

[Der Deutsche Steuerberaterverband e.V., Berlin, hat sich mit Schreiben vom - NP/Ro 21 - 02 - 400 - 01/11 - S 02/11 an das BMF zur Klärung verschiedener Auslegungs- und Anwendungsfragen auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gewendet. Die Antwort des Leiters der Steuerabteilung des BMF lautet:]

Die Umsatzsteuer besitzt gerade im täglichen Massengeschäft eine erhebliche Bedeutung. Alle Rechtsanwender in Wirtschaft und Verwaltung sind auf verlässliche Regelungen angewiesen. Es ist daher allgemeine Praxis der Finanzverwaltung, auf schutzwürdiges Vertrauen der Steuerpflichtigen besondere Rücksicht zu nehmen und Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder des Bundesfinanzhofs (BFH), die von einer bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung abweichen, grundsätzlich nur für die Zukunft anzuwenden. Hiervon ausgehend nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Einzelfragen wie folgt Stellung.

1. Ist-Besteuerung bei freiwillig bilanzierenden Freiberuflern

Mit hat der BFH entschieden, dass eine steuerberatend tätige und zur Buchführung verpflichtete GmbH nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten ...

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