Selbstständige Tätigkeit als eigenständiger Beruf; Rechtfertigung einer Altersgrenzenerhöhung
Leitsatz
1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt.
2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren mit einer Verlängerung bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres rechtfertigen kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 1896 Nr. 26 KAAAD-80115