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BAG Urteil v. - 7 AZR 438/09

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, § 10 S 3 Nr 5 AGG, Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000, § 33 Abs 1 Buchst a TVöD-V

Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze

Leitsatz

Die Regelung in § 33 Abs 1 Buchst a TVöD-V (in der bis zum geltenden Fassung), nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endete, in dem der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendete, war wirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1268 Nr. 20
DB 2011 S. 8 Nr. 16
LAAAD-80265

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