Urheberrecht: Einräumung von Nutzungsrechten eines Drehbuchautors an unbekannten Nutzungsarten in Form von Videokassetten und DVDs
Tatbestand
Der Kläger ist Drehbuchautor. Der Beklagte ist Rechtsnachfolger der H. E. Theatergesellschaft (im Weiteren: Theatergesellschaft). Der Kläger schloss mit der Theatergesellschaft am 19. März 1963 einen Verfilmungs- und Drehbuchvertrag über das von ihm verfasste Drehbuch für den Spielfilm „P. “. Danach übertrug er ihr die Nutzungsrechte an seinem Drehbuch und dem Filmstoff gegen Zahlung einer Pauschalvergütung von 50.000 DM. In den Vertrag wurden die „Allgemeinen Bedingungen für den Erwerb des Weltverfilmungsrechts an einem bereits erschienenen Werke des Schrifttums und der Rechte an einem noch unveröffentlichten Filmstoff" (Allgemeine Bedingungen) einbezogen. Darin heißt es: