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BGH Urteil v. - VI ZR 120/10

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 824 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 5 Abs 1 GG

Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Unterlassungsanspruch gegen ein Inkassounternehmen wegen negativer Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens

Leitsatz

1. Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB .

2. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1169 Nr. 19
BB 2023 S. 2375 Nr. 42
DB 2011 S. 8 Nr. 15
DB 2011 S. 873 Nr. 15
NJW 2011 S. 2204 Nr. 30
NJW 2011 S. 6 Nr. 17
WM 2011 S. 1187 Nr. 25
IAAAD-80279

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