Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Unterlassungsanspruch gegen ein Inkassounternehmen wegen negativer Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens
Leitsatz
1. Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB .
2. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1169 Nr. 19 BB 2023 S. 2375 Nr. 42 DB 2011 S. 8 Nr. 15 DB 2011 S. 873 Nr. 15 NJW 2011 S. 2204 Nr. 30 NJW 2011 S. 6 Nr. 17 WM 2011 S. 1187 Nr. 25 IAAAD-80279