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BVerwG Beschluss v. - 7 B 61/10

Gesetze: § 5 Abs 1 S 5 ProMechG, § 2 Nr 6 ProMechG, § 16 Abs 1 EEG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 66 Abs 1 EEG

Zustimmung für Grubengasprojekt

Leitsatz

Dass § 5 Abs. 1 Satz 5 ProMechG n.F. auch für noch offene Zustimmungsverfahren Geltung beansprucht, die Anlagen betreffen, die vor Inkrafttreten der Neufassung am in Betrieb gegangen sind, ist als ein Fall unechter Rückwirkung zu qualifizieren, der ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen der Anlagenbetreiber nicht entgegensteht.

Fundstelle(n):
YAAAD-80333

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