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BFH Beschluss v. - IV B 108/09

Gesetze: EStG § 14a Abs. 1, EStG § 34 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 119 Abs. 1 Nr. 1

Nicht vorschriftsmäßige Besetzung wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei Einwand gegen die materielle Richtigkeit der Steuerfestsetzung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 996 Nr. 6
RAAAD-80464

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