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FG Münster Urteil v. - 1 K 27/10

Gesetze: AO § 125, AO § 130, FGO § 102, AO § 69

Abgabenordnung:

Wirksamkeit von Haftungsbescheiden trotz Fehlerhaftigkeit

Leitsatz

1) Nimmt das FA einen Nachfolgegeschäftsführer einer GmbH gemäß § 69 AO aufgrund unrichtiger Anwendung der Rechtsvorschriften in Haftung, ist der Haftungsbescheid zwar rechtswidrig, nicht hingegen nichtig.

2) Die Rücknahme eines solchen rechtswidrigen Haftungsbescheids steht gemäß § 130 Abs. 1, 4 AO allein im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

3) Infolge der begrenzten Nachprüfungsbefugnis des FG gemäß § 102 FGO, scheidet in einem solchen Fall die Anordnung einer Änderungsverpflichtung aus.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 201 Nr. 7
EAAAD-80798

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