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BAG Urteil v. - 5 AZR 111/10

Tatbestand

Die klagende Bundesagentur für Arbeit nimmt die Beklagte als Hauptunternehmerin wegen der Leistung von Insolvenzgeld aus übergegangenem Recht nach § 1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz in der vom 1. Januar 1999 bis zum 1. März 2006 bzw. 1. April 2006 bis zum 30. Juni 2007 geltenden Fassung (im Folgenden: AEntG aF) in Anspruch.

Fundstelle(n):
GAAAD-80916

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