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BGH Urteil v. - IX ZR 166/08

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Massezugehörigkeit einer hinsichtlich der Zuwendung an einen Dritten zweckgebundenen Darlehensforderung des Insolvenzschuldners

Leitsatz

Der Anspruch des Insolvenzschuldners aus einem Darlehensvertrag mit der Zweckbindung, den Kreditbetrag einem bestimmten Gläubiger zuzuwenden, gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse . Das gilt auch dann, wenn der Kredit nicht unmittelbar an den Begünstigten ausgezahlt wird, sondern die Valuta zunächst auf das Fremdgeldkonto eines von Schuldner und Darlehensgeber gemeinsam beauftragten Rechtsanwalts überwiesen und von dort an den Begünstigten weitergeleitet wird (Fortführung BGH, , IX ZR 195/00, NZI 2001, 539) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 1575 Nr. 28
DB 2011 S. 7 Nr. 16
DStR 2011 S. 13 Nr. 22
NJW 2011 S. 8 Nr. 19
NJW-RR 2011 S. 988 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2011 S. 1601
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2011 S. 520
WM 2011 S. 803 Nr. 17
WPg 2011 S. 700 Nr. 14
ZIP 2011 S. 824 Nr. 17
TAAAD-80942

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